Blog über Jugendgewalt in Deutschland

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Defintion von Gewalt

Unter den Begriff Gewalt (von althochdeutsch waltan – stark sein, beherrschen) fallen Handlungen, Vorgänge und Szenarien, in denen bzw. durch die auf Menschen bzw. Gegenstände beeinflussend, verändernd und/oder schädigend eingewirkt wird. Gemeint ist das Vermögen zur Durchführung einer Handlung, die den inneren bzw. wesentlichen Kern einer Angelegenheit oder Struktur (be)trifft.

Der Begriff der Gewalt und die Bewertung von Gewalt ändert sich im historischen und sozialen Kontext. Auch wird er je nach Zusammenhang (etwa Soziologie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft u.a.) in unterschiedlicher Weise definiert und differenziert. Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht. Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang verstanden. Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englischpower, lateinisch potentia) oder Herrschaft (lateinisch potestas). Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot.

„Gewalt“ im Sinne von Walten findet sich wieder in Begriffen wie Staatsgewalt oder Verwaltung. Inhaltliche Anwendung findet der Begriff bei den wissenschaftlichen Disziplinen Staatstheorie, Soziologie und Rechtsphilosophie. Die Definitiondes Begriffs variiert stark in Abhängigkeit von dem jeweiligen Erkenntnisinteresse.

Eine ursprünglich positive Begrifflichkeit ist bei „gewaltige Wirkung“ oder „gewaltige Leistung“ erkennbar, wenn eine über das übliche Maß hinausgehende Leistung anerkennend beschrieben werden soll.

In Begriffen wie Gewaltmonopol des Staates oder Gewaltenteilung wird der Terminus Gewalt neutral verwendet.

Die im heutigen Sprachgebrauch verbreitete negative Belegung ist in Begriffen wie Gewalttat, Gewaltverbrechen, Gewaltverherrlichung, Vergewaltigung wie auch im Distanz schaffenden Begriff Gewaltlosigkeit enthalten.

Ein engerer Gewaltbegriff, auch als „materielle Gewalt“ bezeichnet, beschränkt sich auf die zielgerichtete physische Schädigung einer Person. Der weiter gefasste Gewaltbegriff bezeichnet zusätzlich die psychische Gewalt (etwa in Form vonDeprivation, emotionaler Vernachlässigung, „Weißer Folter“, verbaler Gewalt, Emotionaler Gewalt) und in seinem weitesten Sinne die „strukturelle Gewalt“. Zudem fällt Vandalismus unter diesen Gewaltbegriff, wenngleich sich die Einwirkung nicht direkt gegen Personen richtet.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewalt


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